AGB

A L L G E M E I N E  G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N

  1. Geltungsbereich, AGB des Kunden

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für alle Verträge mit der Johann Hums Ges.m.b.H, FN39347p (im Folgenden Auftragnehmerin, AN). Der Vertragspartner der AN wird im Folgenden als Kunde bezeichnet. Die AN erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden AGB. Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der AN und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. 

Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (darunter fallen auch Kalkulationsaufträge) gültige Fassung. Abweichungen von diesen AGB sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der AN schriftlich bestätigt werden.

Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die AN ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die AN bedarf es nicht.

Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Klauseln oder des jeweiligen Auftragsvertrages.

  1. Kalkulationen

Die Auftragnehmerin erstellt auf Anfrage Anbote, Pauschalpreisvoranschläge oder Schätzungsanschläge. Die AN behält sich dabei eine Entgeltlichkeit der Kalkulation ausdrücklich vor, weist diesfalls jedoch vor der Erstellung der Kalkulation auf die Entgeltlichkeit hin. Sämtliche Kalkulationen erfolgen ausschließlich schriftlich im Namen der AN. Mündliche Auskünfte sind nicht beachtlich. Sämtliche Kalkulationen sind unverbindlich, dies auch ausdrücklich gegenüber Verbrauchern, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. 

Sämtliche Kalkulationen haben eine Gültigkeitsdauer von vier Wochen, sofern nicht anders angegeben. Sollte innerhalb dieser Frist keine Auftragserteilung erfolgen, ist die AN an die angegebenen Preise auch bei vereinbarter Verbindlichkeit der Kalkulation nicht gebunden. 

Für den Fall der Verbindlichkeit einer Kalkulation ist die AN nach Auftragserteilung an die darin genannten Preise zeitlich bis zu der von der AN geplanten Beendigung der Baumaßnahme gebunden. Die in der Kalkulation angegebenen Beträge können sich daher verändern, wenn sich die Ausführung oder Beendigung aus Gründen, die nicht von der AN verschuldet wurden, verzögert. Davon ausdrücklich umfasst sind auch Verzögerungen welcher Art immer aufgrund höherer Gewalt (Wetter, Krankheiten, Seuchen etc.), behördlicher Eingriffe wie Schließungen sowie wegen eines Ausfalles der Strom- und Wasserversorgung, selbst wenn diese nur in der Sphäre der AN auftreten oder deren Materialbezugsquellen treffen.

Sollte die gesetzliche Umsatzsteuer in der Kalkulation nicht explizit ausgewiesen sein, sind Nettopreise angeführt.

  1. Leistungsausführung, Fertigstellung, Abnahme

Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen gewissen zeitlichen Rahmen beziehungsweise einen bestimmten Beginn- oder Fertigstellungszeitpunkt der Auftragsausführung, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. 

Für allfällige Schäden aufgrund der Nichteinhaltung von ausdrücklich zugesicherten Fristen und Terminen seitens der AN haftet diese nur bei Verschulden. Die AN haftet daher nicht, wenn sich die Ausführung oder Fertigstellung aufgrund eines Umstandes in der Sphäre des Kunden oder aufgrund von höherer Gewalt verzögert oder nicht vorhersehbare und von der AN nicht verschuldete Umstände in wessen Sphäre auch immer vorliegen. Dies auch bei behördlichen Schließungen, Krankheiten etc, selbst wenn diese nur in der Sphäre der AN auftreten oder deren Materialbezugsquellen treffen.

Zeitpunkt der Übergabe ist der Fertigstellungszeitpunkt, das ist der auf der Schlussrechnung vermerkte Termin. Bei Anführung einer Kalenderwoche ist jeweils der Freitag dieser angegebenen Woche der Fertigstellungszeitpunkt. Ausdrücklich vereinbart wird, dass im Fall von geringfügigen Mängeln eine Abnahmeverpflichtung der gelieferten Gegenstände beziehungsweise des Gewerkes besteht.

Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Bau- und Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaßnahmen sind ebenfalls vom Kunden sicherzustellen. Die Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens mit Sicherstellung der baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen durch den Kunden auf seine Kosten. Der für die Durchführung von Arbeiten benötigte Baustrom sowie Wasser samt Ableitungsmöglichkeit muss vom Kunden auf seine Kosten zur Verfügung gestellt werden. 

Farbunterschiede von Deckungsmaterialien können nicht immer vermieden werden und sind zulässig. Dies gilt auch für Oberflächenveränderungen. Maßgebend ist der Gesamteindruck der jeweiligen Oberfläche nach Verbauung. Geringe Unregelmäßigkeiten sind zulässig (kleine Kratzer, Unebenheiten, Druckstellen), sofern die Funktion dadurch nicht beeinträchtigt ist.

Es gelten je nach Gewerk die gültigen ÖNORMEN. 

  1. Verzicht auf ein allfälliges Widerrufsrecht gem. FAGG

Werden Waren unter Anwendbarkeit des FAGG von der AN bezogen, erklärt der Kunde hiermit, über sein Widerrufsrecht aufgeklärt worden zu sein. Sofern die Lieferung oder Abholung innerhalb von 14 Tagen erfolgt, verzichtet der Kunde ausdrücklich auf sein gesetzliches Widerrufsrecht. Dieses erlischt jedenfalls, sobald die Sache verarbeitet oder eingebaut wird. 

  1. Bezahlung 

Die AN ist berechtigt, bereits bei Arbeitsbeginn und nach dem jeweiligen Baufortschritt Teilrechnungen zu legen. Diese sind sofort fällig, es sei denn, es ist auf den Teilrechnungen ausdrücklich eine andere Fälligkeit angegeben. Leistet der Kunde keine Zahlung, ist die AN berechtigt, die Arbeiten sofort einzustellen. Diesfalls haftet sie nicht für allfällige Folgeschäden, wie z.B. Verzögerung bei Drittunternehmen. 

Die AN ist berechtigt, Informationen über die Bonität von Kunden einzuholen oder Leistungen ausschließlich nach Vorauskasse durchzuführen. Für den Fall, dass die Bezahlung nicht fristgerecht erfolgt, hat der Kunde die Mahnspesen von EUR 20,00 pro Mahnung, welche von der AN direkt ausgestellt wird, zu begleichen. Sollte trotz einmaliger Mahnung weiterhin keine Zahlung geleistet werden, hat der Kunde die Mahnspesen des von der Auftragnehmerin beauftragten Rechtsanwalts laut AHK/RATG zu bezahlen und erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten zu diesem Zweck an den Rechtsanwalt übermittelt werden. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Kunde verpflichtet, Zinsen in gesetzlicher Höhe ab Fälligkeit zu bezahlen. Weiters behält sich die Auftragnehmerin vor, Nachlässe, die unter der Bedingung einer prompten Zahlung gewährt wurden, für den Fall des Verzuges für Verfallen zu erklären und auch darüber zu fakturieren. 

Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Die Anspruchsvoraussetzungen eines vereinbarten Skontoabzuges gelten als erfüllt, wenn sämtliche Zahlungen innerhalb dieses Auftragsverhältnisses fristgerecht geleistet wurden. Ein Skontoabzug auf Teilrechnungen ist unzulässig, es sei denn, es ist auf der Teilrechnung etwas anderes ausgewiesen. 

  1. Eigentum, Eigentumsvorbehalt

Sämtliche von der AN erstellten Zeichnungen, Entwürfe, Vorschläge, Aufstellungen, Beschreibungen und Kalkulationen sind Eigentum der AN. Es ist dem Auftraggeber verboten, diese Daten Dritten zugänglich zu machen. 

Bis zur vollständigen Bezahlung der bestellten Lieferungen und Leistungen bleiben sämtliche Gegenstände im Eigentum des Auftragnehmers. Dies gilt insbesondere auch für bereits verbaute Materialien, sofern ein Ausbau unter Wahrung der Substanz möglich ist. 

  1. Sonstiges, Rechtswahl, Gerichtsstandsvereinbarung, Datenänderung, Haftung bei Homepagenutzung und Datenschutz

Personenbezogene Ausdrücke umfassen sämtliche Geschlechter (m/w/d) gleichermaßen.

Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist der Sitz der Auftragnehmerin. Für sämtliche Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht im Sprengel des Unternehmenssitzes der AN vereinbart (Bezirksgericht Bruck an der Leitha oder Landesgericht Korneuburg). 

Der Kunde hat Informationen betreffend Änderungen seines Namens, der Firma, der Anschrift, der Rechtsform sowie von vertretungsbefugten Personen der AN umgehend schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt dies der Kunde, können sämtliche Erklärungen und Rechnungen wirksam an die bis zu diesem Zeitpunkt bekannten Daten übermittelt werden. Insbesondere werden Rechnungen fällig, wenn sie an die angegebene Adresse versandt wurden, auch wenn die Rechnung tatsächlich gar nicht zugegangen ist. 

Die Auftragnehmerin übernimmt bei Besuch der zur Verfügung gestellten Online-Inhalte keine Verantwortung für Schäden, die aufgrund von Computerviren und anderer Schadsoftware entstehen. Bei Nutzung dieser Homepage erklärt sich der Kunde auch mit der Datenschutzerklärung ausdrücklich einverstanden. 

Mannersdorf, im Dezember 2020